Nestle Deutschland: Gewinnabführungsvertrag - Der Aufsichtsrat der Nestle Deutschland AG hat
Der Aufsichtsrat der Nestle Deutschland AG hat in seiner Sitzung am Freitag beschlossen, der Hauptversammlung den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der Nestle Unternehmungen Deutschland GmbH vorzuschlagen.

Wie es in der Pressemitteilung weiter hieß, sieht der Gewinnabführunsvertrag vor, dass das Unternehmen ab dem 1. Januar 2001 seinen ganzen Jahresgewinn an die Nestle Unternehmungen Deutschland abführt. Im Gegenzug sollen die außenstehenden Aktionäre der Nestle Deutschland eine Abfindung von 558,67 DM je Stückaktie erhalten. Als jährliche Ausgleichszahlung sei ein Betrag von 30,01 DM je Stückaktie vorgesehen, hieß es weiter.



Veröffentlichungsdatum: 11.05.2001 - 19:00
Redakteur: rpu
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