Die Mount10 Inc. hat am 3. April 2001 mit der Mount10 Holding AG eine Vereinbarung über eine Verschmelzung abgeschlossen. Die Aktionäre der Mount10 Holding AG hätten dieser Verschmelzung bereits auf einer außerordentlichen Generalversammlung am 2. März 2001 zugestimmt. Außerdem hätten die Aktionäre der Mount10 Inc. der Verschmelzung am 27. April 2001 im Rahmen eines Beschlusses (Shareholders' Consent) zugestimmt. Im Zuge der Verschmelzung werde die Mount10 Holding AG zur alleinigen Aktionärin der Mount10 Inc.. Die Verschmelzung werde nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware vollzogen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung der Mount10 Inc. vom Montag.
Der Ad-Hoc Mitteilung war auch zu entnehmen, dass die nicht in den USA ansässigen Aktionäre zum Ausgleich für ihre gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Mount10 Inc. einen Anspruch auf Aktien an der Mount10 Holding AG erhalten würden. Für 10,894303 alte Mount10 Inc.-Aktien könnte jeweils eine Aktie der Mount10 Holding AG bezogen werden.
Weiter hieß es, dass aufgrund der mit dem Aktientausch verbundenen technischen Erfordernisse die Börsennotierung der Aktien der Mount10 Inc., vorbehaltlich des Wirksamwerdens der Verschmelzung, am 3. Mai 2001 nach Handelsschluss eingestellt werde. Die Notierungsaufnahme der Aktien der Mount10 Holding AG sei für den 15. Mai 2001 vorgesehen.
Veröffentlichungsdatum:
30.04.2001
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19:02
Redakteur:
mm