Bankhaus Partin: Lizenzentzug ist außer Kraf - Der Lizenzentzug für das Bankhaus Partin ist
Der Lizenzentzug für das Bankhaus Partin ist zunächst außer Kraft gesetzt. Der Bereitschaftsdienst des Verwaltungsgerichts Köln habe am Wochenende einem Einspruch gegen die Maßnahme des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen statt gegeben, hieß es in einer dpa-Meldung vom Montag.

Der Meldung war auch zu entnehmen, dass die zuständige Kammer nun prüfen werde, ob die endgültige Schließung des Banhauses Partin rechtens sei. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen habe dem Bankhaus am Freitagabend die Banklizenz entzogen und den Entschädigungsfall festgestellt. Demnach hätten die Kunden der Bank ihre Einlagen sofort beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken zurückfordern können.



Veröffentlichungsdatum: 30.04.2001 - 18:02
Redakteur: mm
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