Die mg technologies AG teilte heute dazu mit:
1. Die angekündigte Anfechtungsklage wurde der mg bisher nicht zugestellt.
2. Die Satzungsänderung zur Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern ist bereits vom Registergericht Frankfurt ins Handelsregister eingetragen worden und damit wirksam. Das Gericht hat sich damit der Auffassung der mg angeschlossen, dass für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit der Hauptversammlung genügt.
3. Die Satzungsänderung entspricht der gesetzlichen Regelung des Aktiengesetzes. Von einem Verstoß gegen Corporate Governance-Grundsätze kann daher keine Rede sein.
4. Hinter den Gegenstimmen von 28 Prozent (Satzungsänderung) bzw. 27 Prozent (Entlastung des Vorstandes) stehen nach mg-Erkenntnissen fast ausschließlich Dr. Happel und ein weiterer Aktionär, bei dem es sich nach Medienvermutungen um einen kanadischen Investmentfonds handelt. Die scheinbar hohen Prozentzahlen erklären sich aus der niedrigen Präsenz, die um 66 Prozent schwankte.
5. Beim Tagesordnungspunkt Sonderprüfung sank die Präsenz sogar auf knapp über 50 Prozent, so dass sich das relative Stimmengewicht von Dr. Happel und des erwähnten Aktionärs auf rd. 34 Prozent erhöhte. Aus diesen Prozentzahlen ergibt sich, dass sich keine weiteren größeren Aktionärsgruppen dem Abstimmungsverhalten von Dr. Happel angeschlossen haben.
6. Der angekündigten Anfechtungsklage gegen die Entlastung des Vorstandes sieht die mg gelassen entgegen. Auf der Hauptver-sammlung wurden alle von Dr. Happel gegen die Verwaltung erhobenen Vorwürfe widerlegt.