Das Landgericht München I hat in erster Instanz am 3. Mai den Klagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Direkt Anlage Bank AG vom 15. November 2000 betreffend den Erwerb von Self Trade, Paris, und damit zusammenhängende Kapitalerhöhungen stattgegeben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Gesellschaft werde Berufung gegen die Entscheidung einlegen, heißt es. Sie sei nach wie vor der Auffassung, daß die Beschlüsse der Hauptversammlung uneingeschränkt rechtswirksam sind und die Anfechtungsklagen daher in der Berufungsinstanz abgewiesen werden wird.
Veröffentlichungsdatum:
04.05.2001
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21:48
Redakteur:
ya