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ACG: Kein Grund für Haftbefehl gegen Bischoff - Für einen Haftbefehl gegen Heinz K. Bischoff
Für einen Haftbefehl gegen Heinz K. Bischoff (Aufsichtsratsmitglied der ACG AG), gebe es derzeit nach Aussagen von ACG-CEO Peter Bohn keinen Grund mehr. Der Haftbefehl sei aufgrund einer Darlehensforderung gegen Bischoff erlassen worden. Bischoff habe die Forderung der Bank jedoch sofort nach der Rückkehr aus dem Winterurlaub beglichen. Da nun seitens der Bank keine Forderung mehr bestehe, hätte das Amtsgericht den Haftbefehl aufheben müssen, hieß es in einer vwd-Meldung vom Freitag.

Des Weiteren konnte man der Meldung entnehmen, dass die Aktionäre auf der heutigen Hauptversammlung allen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt hätten. Es sei unter anderem über die Schaffung eines zusätzlichen Genehmigten Kapitals über 426.333 Euro und über den Rückkauf eigener Aktien abgestimmt worden.



Veröffentlichungsdatum: 04.05.2001 - 19:41
Redakteur: mm
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