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Frau Anne Rottmann

Kempinski: Jahresabschluß wurde festgestellt - Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
1. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 03.05.2001 den Jahresabschluß der Kempinski AG für das Geschäftsjahr 2000 festgestellt. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 45,8 Mio. DM, davon entfallen allerdings 38,6 Mio. DM auf den Verkauf eines Hotelgrundstücks in Hamburg.

2. Der Aufsichtsrat hat ferner beschlossen, gemeinsam mit dem Vorstand der ordentlichen Hauptversammlung der Kempinski AG vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr 2000 eine Dividende von 4,00 DM je 50-DM-Aktie sowie einen Bonus in Höhe von 162,50 DM je 50-DM-Aktie auszuschütten, um die Aktionäre an dem außerordentlichen Erfolg aus dem Verkauf des Hamburger Hotelgrundstücks partizipieren zu lassen und das mit 40 Prozent Körperschaftssteuer belastete Eigenkapital (EK 40) abzubauen. Dabei erhalten die anrechnungsberechtigten inländischen Aktionäre letztmalig eine Körperschaftsteuergutschrift in Höhe von 71,36 DM je 50,00 DM Aktie.

3. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 03.05.2001 beschlossen, das genehmigte Kapital der Gesellschaft im Umfang von 5.500.000 DM auszunutzen und 110.000 Stück neue Inhaberaktien im Nennbetrag von 50,- DM auszugeben. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr 2001 dividendenberechtigt. Sie werden im Wege des mittelbaren Bezugsrechts den Aktionären im Verhältnis von 5 zu 2 zum Bezugspreis von 565,00 DM je Aktie angeboten.

Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen. Einzelheiten werden im Bezugsangebot an die Aktionäre
veröffentlicht. Ein Handel mit Bezugsrechten an einer Deutschen Börse in amtlicher Notierung wird ausgeschlossen.
Die Mehrheitsaktionärin DUSIT Beteiligungs-GmbH garantiert die Übernahme sämtlicher Aktien aus der Kapitalerhöhung, soweit die Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht ausüben. Die Gesellschaft wird wegen einer in Aussicht genommenen rechtlichen Umstrukturierung derzeit für die neuen Aktien keinen Antrag auf Zulassung zum Börsenhandel stellen.

4. Diese Mitteilung stellt kein Angebot und keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Aktien dar, sondern dient ausschließlich der Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen der Kempinski AG nach dem Wertpapierhandelsgesetz.



Veröffentlichungsdatum: 04.05.2001 - 15:18
Redakteur: tba
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