Gegen das Aufsichtsratsmitglied der ACG AG, Heinz K. Bischof, besteht in Frankfurt am Main seit dem 9. Januar 2001 ein Haftbefehl wegen Nichtabgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Dies bestätigte nach Angaben der Online-Ausgabe der "Telebörse" vom Freitag das Amtsgericht Frankfurt. Im zweiten Halbjahr 2000 hatte ein Gerichtsvollzieher vergeblich versucht, bei Bischof eine eidesstattliche Versicherung zu erwirken.
Nach Informationen der "Telebörse" soll Bischof auf der heutigen Hauptversammlung zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden von ACG gewählt werden.
Veröffentlichungsdatum:
04.05.2001
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11:39
Redakteur:
tba