Das Amtsgericht Frankfurt hatte den PR-Berater am Freitag wegen Aktienhandels mit Insiderwissen zu der Geldstrafe verurteilt, hieß es in der vwd-Meldung weiter. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Hunzinger im Jahr 1997 vor der offiziellen Bekanntgabe seiner Beteiligungsverhandlungen mit der Ferenczy Media Holding, Aktien seines Unternehmens gekauft und diese danach gewinnbringend wieder verkauft hat. Die Beteiligung kam nicht zustande, der Kurs der Hunzinger-Titel stieg aber nach Bekanntgabe der Verhandlungen.