Der Vorstand der E.ON Energie AG hat, laut einer Ad-Hoc Mitteilung, den Vorständen der Gesellschaften OBAG, EVO, GFA und ÜWU, die im mehrheitlichen Anteilsbesitz der E.ON Energie AG stehen, die Bitte zugeleitet, den durch Auflösung von Gewinnrücklagen entstehenden Bilanzgewinn in Höhe von 163,231 Mio. Euro (OBAG), 161,264 Mio. Euro (EVO), 24,634 Mio. DM (GFA) bzw. 84,424 Mio. Euro (ÜWU) abweichend von den bisherigen Verwendungsvorschlägen an die Aktionäre auszuschütten, was zu Ausschüttungen von 4,45 Euro (OBAG), 4,56 Euro (EVO), 25,93 DM (GFA), bzw. 4,80 Euro (ÜWU) pro Stückaktie des jeweiligen Unternehmens führt.
Veröffentlichungsdatum:
24.04.2001
-
10:13
Redakteur:
tba