Infolge der geänderten steuerrechtlichen Rahmenbedingungen (Steuerrefom-Gesetz) hat sich die Ausschüttungspolitik geändert, um steuerliche Nachteile wegen der Abschaffung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens zu vermeiden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher der Hauptversammlung am 27. Juni 2001 vor, vom zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2000 in Höhe von 141.050.000,- DM einen Betrag in Höhe von 84.588.000,- DM zur Ausschüttung einer Dividende von 7,42 DM je Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von 56.462.000,- DM auf neue Rechnung vorzutragen.