Ifco Systems: Fristverlängerung wurde genehmi
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Für den Jahresabschluss wurde eine
Dem Antrag der Ifco Systems N.V. auf Verlängerung der Frist zur Veröffentlichung bzw. Übermittlung des Jahresabschlusses für das zum 31.12.2000 endende Geschäftsjahr sowie auf die Vorlage des ersten Quartalsberichts 2001 wurde von der Deutschen Börse stattgegeben. Dies teilte Ifco im Rahmen einer Ad-Hoc Meldung mit. Für den Jahresabschluss wurde eine Fristverlängerung bis zum 31.05.2001, für den ersten Quartalsbericht 2001 bis zum 30.06.01 gewährt.