Umsätze aus dem Verkauf von Softwarelizenzen an zwei Unternehmen in Höhe von 13,6 Mio. DM können voraussichtlich nicht realisiert und daher nicht als Umsatz gebucht werden. Dies hat sich unmittelbar auf das vorläufige Ergebnis ausgewirkt.
Durch den Wegfall dieser Umsätze fehlt es an der nach US-GAAP erforderlichen Preisvergleichbarkeit eines auf der Grundlage einer wechselseitigen Leistungsbeziehung getätigten Softwareumsatzes der CAA AG. Dadurch konnte ein weiterer, allerdings ergebnisneutraler Umsatz in Höhe von 5,3 Mio. DM nicht bewertet und somit nicht berücksichtigt werden.