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e.multi legt Widerspruch gegen Jamany-Verfügu - Die e.multi Digitale Dienste AG hat Widerspruch
Die e.multi Digitale Dienste AG hat Widerspruch gegen eine Einstweilige Verfügung der Jamany GmbH aus Hamburg eingelegt. Der Hamburger Vermittler von staatlichen Lottospielen im Internet habe per Einstweiliger Verfügung durchgesetzt, dass e.multi die Werbung für das österreichische Tochterunternehmen bet-at-home.com von der eigenen Homepage entfernen müsse. Derzeit würden sich an der Stelle, an der sich Investoren und Besucher der e.multi-Webseite bisher über den österreichischen Wettanbieter informieren konnten, nur drei Fragezeichen befinden. Der Link zu bet-at-home.com sei gekappt worden, hieß es in einer vwd-Meldung vom Dienstag.

Des Weiteren konnte man der Meldung entnehmen, dass der Hintergrund für den Disput die unklare Rechtssituation bei Gewinnspielen im Internet sei. Das Jamany-Management befürchte, dass sich die Nutzer der e.multi-Seite dazu veranlasst sehen könnten, die bet-at-home.com-Seite zu besuchen. Die reine Nennung des österreichischen Unternehmens sei jedoch bereits als Werbung anzusehen. Jamany argumentierte diesbezüglich, dass Werbung für Wettanbieter ohne eine Lizenz des deutschen Staates in Deutschland verboten sei.



Veröffentlichungsdatum: 03.04.2001 - 18:33
Redakteur: mm
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