Außerdem sollen die Anteilseigner die Verwaltung ermächtigen, bis zum 22. Mai 2006 Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1,5 Mrd. Euro mit einer Laufzeit von längstens zwanzig Jahren begeben zu können. Dafür soll die bis zum 4. Juni 2003 bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen bis zu einem Gesamtnennbetrag von 843,631 Mio. Euro aufgehoben werden. Das Grundkapital soll außerdem zur Gewährung von Options- und Wandlungsrechten um bis zu 140 Mio. Euro bedingt erhöht werden.