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Babcock Borsig: Verschmelzung soll rückwirken - Die Verschmelzung mit der BDAG Balcke-Dürr
Die Verschmelzung der Babcock Borsig AG und der BDAG Balcke-Dürr AG soll rückwirkend zum 1. Oktober 2000 erfolgen. Dies sehe der Verschmelzungsvertrag vor, hieß es in einer vwd-Meldung.

Die Babcock-Aktionäre sollen für 1 Aktie 3 Anteile des neuen Konzerns erhalten, während das Umtauschverhältnis der BDAG-Anteile bei 1:1 liege. Zusätzlich sollen die BDAG-Aktionäre noch eine Zahlung von 0,18 Euro je Aktie erhalten.

Allerdings müsse die Verschmelzung noch auf den Hauptversammlungen der jeweiligen Gesellschaften genehmigt werden, hieß es weiter.



Veröffentlichungsdatum: 12.04.2001 - 13:54
Redakteur: tre
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