Wie das Unternehmen in einer neuen Ad-Hoc Mitteilung bekanntgab, wurde die Gemeinschaftsmarke "Cinema on Demand" beim Europäischen Amt für Muster- und Markenschutz in Alicante angemeldet. Die gemeldete Patentanmeldung bezog sich nur auf ein technologisches Verfahren, welches "Cinema on Demand" für das Angebot von Breitband "Video on Demand-Lösungen benutze.
Allerdings sei die Eintragung in die nationalen Patentämter noch nicht vollzogen, wobei dort nach der Offenlegung ein vorläufiger Schutz bestehe. In Deutschland bestehe der Verbrauchsmusterschutz des technologischen Verfahrens seit dem 21. Oktober 1999, hieß es weiter.