Andreas Kirnberger war 12 Jahre Mitglied der Geschäftsleitung von Sony Music und ist seit 1996 mit der Gesellschaft Double Fun Music for Motion Pictures als Berater für Film- und TV-Produzenten selbständig tätig. Sein Unternehmen hat er in die Double Fun GmbH eingebracht.
Steven A. Reich ist als Rechtsanwalt spezialisiert auf Musik- und Filmrecht und berät Produzenten, Sender, Verlage, Medienfonds, Künstler und Autoren. Ein von ihm eingebrachtes Musikverlagsunternehmen verwaltet die Musikverlagsrechte von Filmherstellern, Sendeunternehmen, Fonds und ausländischen Originalverlagen mit der Spezialisierung auf Filmmusik.
Lutz W. Bienek koordiniert die Zusammenarbeit der Double Fun GmbH mit der Achterbahn AG und der Eichborn AG. Für 2001 ist bei einem bereits positiven Ergebnis ein Jahresumsatz von 1,5 Mio. DM geplant, der sich in den Jahren 2002 und 2003 jeweils verdoppeln soll. Das Unternehmen soll der Eichborn AG Synergieeffekte in Bezug auf eigene Filmprojekte und Merchandising ermöglichen.