Am 3. Mai wollen die Richter am Landgericht Frankfurt über eine Klage der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) entscheiden, mit der die SdK den Jahresabschluss 1999 der AGIV AG für nichtig erklären lassen wollte. Das Gericht habe zu erkennen gegeben, dass es die Klage abweisen werde, sagte AGIV-Vorstandsmitglied Werner Renzel.
Die SdK wollte den Jahresabschluss 1999 anfechten, da der Verkauf der Beteiligungen an der Carl Schenck AG und der Barmag AG bereits im Abschluss 1999 bilanziert wurde, obwohl die Veräußerungen rechtswirksam erst im März 2000 erfolgten. Über eine Feststellungsklage der SdK gegen die AGIV zur Vergütung des Aufsichtsrates für 1999 wird das Gericht am 3. April entscheiden.
Veröffentlichungsdatum:
22.03.2001
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16:50
Redakteur:
tba