BDAG Balcke-Dürr: Zustimmung zur Verschmelzun
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Die Aufsichtsräte der BDAG Balcke-Dürr A
Die Aufsichtsräte der BDAG Balcke-Dürr AG und die Aufsichtsräte der Babcock Borsig AG haben am 31. März 2001 dem Verschmelzungsvertrag zwischen beiden Gesellschaften zugestimmt. Auf der Basis der Unternehmensbewertungen sei ein Umtauschverhältnis ermittelt worden, nach dem eine Stückaktie der Babcock Borsig AG gegen drei Stückaktien der Babcock Borsig AG (neu) und eine Stückaktie der BDAG Balcke-Dürr AG gegen eine Stückaktie der Babcock Borsig AG (neu) getauscht werde. Außerdem würden die Aktionäre der BDAG Balcke-Dürr AG eine bare Zuzahlung von 0,18 Euro erhalten. Dies konnte man einer Ad-Hoc Mitteilung der BDAG Balcke-Dürr AG vom Montag entnehmen.
Veröffentlichungsdatum:
02.04.2001
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09:30
Redakteur:
mm