Das KPMG-Testat und die Ergebnisse des Küting-Gutachtens seien auch der Otto Happel vertretenden Anwaltskanzlei bekannt. Hier bestehe ein Widerspruch zur Auffassung der von Happel beauftragten Experten. Dieser Widerspruch müsse geklärt werden. Gerade die KPMG habe bereits die schmerzhafte Erfahrung machen müssen, dass auch Abschlüssprüfer irren können. Dem Vorstand wolle Sorg in Vertretung Happels die Entlastung verweigern, konnte man der Meldung weiter entnehmen.