Der Umwandlung stehen damit keine Hindernisse mehr entgegen. Die Schaerf AG geht von der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses noch in dieser Woche aus. Nach dem Inhalt des abgeschlossenen Vergleichs verpflichtet sich die Schaerf AG bzw. verpflichten sich die Beitretenden, den Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft in 33 Punkten entsprechend den Einwänden der Kläger zu Gunsten der außenstehenden Gesellschafter zu ändern.
Allen außenstehenden Gesellschaftern wird darüber hinaus nach Eintragung des Formwechsels von Samas Deutschland Verwaltungs II GmbH ein Kaufangebot auf der Basis von 500,00 DM je 1,00 DM Beteiligung am Festkapital der Kommanditgesellschaft unterbreitet. Dies liegt um 60 Prozent über dem im Rahmen der Umwandlung angebotenen Pflichtangebot.
Zudem sagt Samas Deutschland die Zahlung einer Abfindungserhöhung in Höhe von 185,00 DM auf die im Rahmen der Umwandlung von der Schaerf AG angebotene Barabfindung von 315,00 DM je Aktie zu, so daß nun insgesamt 500.00 DM je Aktie geboten werden. Für den Fall der Einleitung eines Spruchstellenverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der im Rahmen der Umwandlung angebotenen Barabfindung von 315,00 DM je Aktie, verbleibt es dabei, soweit eine Barabfindung von mehr als 500,00 DM festgesetzt wird, dass dieser Erhöhungsbetrag von der Schaerf AG geschuldet wird.