Steinbeis Temming: Umwandlung in KG - Persönlich haftende Gesellschafterin soll die
Die Steinbeis Temming AG gibt bekannt, dass die Verwaltung der Gesellschaft aufgrund der von Vorstand und Aufsichtsrat gefaßten Beschlüsse der Hauptversammlung in einer auf den 27. April 2001 in Hamburg anzuberaumenden außerordentlichen Versammlung vorschlagen wird, gem. §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz, den Beschluß zu fassen, die Rechtsform der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.) umzuwandeln. Persönlich haftende Gesellschafterin soll die Steinbeis Temming Papier GmbH werden.

Widersprechenden Aktionären werde gem. §§ 207 ff. Umwandlungsgesetz für den Fall ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft ein angemessenes Angebot gemacht. Die Angemessenheit wird durch eine vom Gericht bestellte WP-Gesellschaft überprüft werden, gab das Unternehmen weiter an.



Veröffentlichungsdatum: 28.02.2001 - 07:43
Redakteur: tba
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