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Sero will genehmigtes Kapital schaffen - Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen
Die Sero Entsorgung AG will auf der am 4. April stattfindenden Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital in Höhe von 9 Mio. Euro beschließen lassen. Bei der Nutzung des genehmigten Kapitals könne das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden, wenn eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zum Erwerb von Unternehmen durchgeführt werde, hieß es in einer vwd-Meldung. Außerdem könne das Bezugsrecht ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis den aktuellen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreite.

Veröffentlichungsdatum: 26.02.2001 - 14:29
Redakteur: tre
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