Damit hätten sich die Risiken der an die Gesamtkapitalrentabilität geknüpften Ausschüttung der Genußscheine 1992 konkretisiert und es könnte sich eine Ausschüttung von weniger als 15 Prozent des Grundbetrages ergeben. Aus diesem Grund verlängert der Medienkonzern die Frist zum Umtausch der bisherigen Genußscheine 1992 in Genußscheine mit geänderten Bedingungen noch einmal bis zum 9. März 2001. Die erste Verlängerung war bis zum 23. Februar befristet. 85 Prozent der Scheininhaber sollen das Angebot schon angenommen haben.
Die Ausschüttungsregelung der Genußscheine 2001 sieht vor, dass 15 Prozent ausgeschüttet werden, sofern Konzernjahresüberschuß und Jahresüberschuß der Bertelsmann AG ausreichen. Für das laufende Geschäftsjahr erwarte der Vorstand eine Ausschüttung von 15 Prozent. Das Gremium habe zudem beschlossen, einmalig die Ausschüttungsregelung der Genußscheine 2001 auch auf die nicht umgetauschten Genußscheine 1992 anzuwenden.