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Intershop liegt offenbar keine Sammelklage vor - Die Kanzleien Shalov Stone & Bonner und Rotter
Der Intershop Communications AG liegt eine Sammelklage von Aktionären offenbar nicht vor. Aus diesem Grund nehme das Unternehmen dazu keine Stellung, so ein Unternehmenssprecher am Freitag zu vwd.

Die Kanzleien Shalov Stone & Bonner und Rotter Rechtsanwälte hatten weiteren Angaben zufolge am 28. Februar 2001 für Intershop-Aktionäre eine Sammelklage in San Francisco eingereicht. Dem Unternehmen werde unter anderem vorgeworfen, von Mai 2000 bis Januar 2001 die Marktstellung in den USA den Anlegern gegenüber weitaus positiver dargestellt zu haben, als sie tatsächlich gewesen sei.



Veröffentlichungsdatum: 02.03.2001 - 11:35
Redakteur: rpu
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