Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGV) vom 2.6.1999 sei der gesamte Gewinn an die Degussa AG abzuführen. Die Minderheitsaktionäre erhalten für das Geschäftsjahr 2000 eine Ausgleichszahlung von 1,04 Euro je Stückaktie. Darüber hinaus schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, einen Betrag von 36,9 Mio. Euro von vor Inkrafttreten des BGV gebildeten Gewinnrücklagen aufzulösen und zuzüglich einer darauf entfallenden Körperschaftsteuerminderung von 8,7 Mio. Euro an die Aktionäre auszuschütten.
Der sich danach ergebende Bilanzgewinn von 45,6 Mio. Euro soll zur Zahlung einer Sonderdividende in Höhe von 1,35 Euro je Stückaktie verwendet werden. Über diesen Betrag hinaus bestehen keine weiteren vor Inkrafttreten des BGV gebildeten Gewinnrücklagen, die bei der Goldschmidt AG zu einer Minderung der Körperschaftsteuer führen könnten, gab das Unternehmen weiter an.