Der Erwerb eigener Aktien kann auch in Teilen ausgeübt werden. Im Rahmen dieser Ermächtigung sollen ab sofort bis zu 3 Prozent eigene Aktien über die Börse erworben werden. Der Kaufpreis je Aktie darf den Durchschnitt der Schlußkurse der Mühl Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Erwerbsgeschäft vorausgehenden 5 Börsentagen um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten und nicht mehr als 10 Prozent überschreiten.
Im Falle eines öffentlichen Kaufangebots darf der Kaufpreis je Aktie den Durchschnitt der Schlusskurse der Mühl Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des Kaufangebots um nicht mehr als 15 Prozent übersteigen oder unterschreiten, gab Mühl weiter an.