Liebe Leser,
gern hätten wir Ihnen heute an dieser Stelle einen Bericht über die Hauptversammlung der Felten & Guillaume AG vom Dienstag, dem 18. März 2003, geboten. Mehrere unserer Leser hatten hierzu nach einem Bericht gefragt.
Entsprechend erfolgte die Anmeldung des GSC-Berichterstatters im Vorfeld der HV bei der Gesellschaft, damit eine neutrale Berichterstattung und Information für die an der HV nicht teilnehmenden Interessenten erfolgen kann, wie GSC Research dies bei rund 1.000 Hauptversammlungen jährlich sicher stellt.
Die Gesellschaft stimmte einer Teilnahme von GSC zu und sicherte die Hinterlegung einer Gästekarte an der Eingangskontrolle zu. Am Tage der Hauptversammlung wurde dem eigens hierzu angereisten Berichterstatter von GSC Research dort jedoch mitgeteilt, dass seine Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet werde. Eine Nennung von Gründen erfolgte nicht.
Zugleich hieß es, man habe einen entsprechenden Widerruf der zugesagten Gästekarte an GSC gesendet. Interne Recherchen haben ergeben, dass bis zum heutigen Tage keine Absage per Post, Fax oder Email bei GSC Research eingegangen ist, so dass wir die Aussage der Gesellschaft nicht bestätigen können und die Beurteilung dieses Verhaltens in das Ermessen unserer Leser stellen möchten.
Wir bedauern sehr, dass die Felten & Guillaume AG zu den wenigen Publikumsgesellschaften gehört, die Teilen oder der gesamten Presse den Zutritt zu ihrer Hauptversammlung verwehren. Zwischenzeitlich haben wir Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen, dass unabhängig von der Haltung der Felten & Guillaume AG die Berichterstattung über künftige HV´s und damit die Pressefreitheit sicher gestellt ist.
Für das Fehlen des Berichts über die diesjährige HV bitten wir Sie, liebe Leser, angesichts der Umstände um Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Matthias Schrade
- Geschäftsführer -
GSC Research GmbH
Veröffentlichungsdatum:
19.03.2003
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10:16
Redakteur:
bf