Dem Bericht nach werde die Verhandlung nur hinfällig, wenn Hunzinger einen Strafbefehl akzeptiert, den er bisher ausgeschlagen hat. Ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft bestätigte, dass ein Strafbefehl gegen Hunzinger über 65 Tagessätze zu je 1.500 DM von der Staatsanwaltschaft beantragt und dem Amtsgericht erlassen wurde, gegen den der PR-Berater Einspruch erhoben habe. Als Termin zur Hauptverhandlung sei der 30. März angesetzt worden, sagte der Sprecher.
Dem Zeitungsbericht zufolge geht es in dem Verfahren um Vorgänge aus dem Jahr 1998, als Hunzinger eine maßgebliche Beteiligung an der Münchener Ferenczy Media Holding kaufen wollte. Der PR-Berater habe öffentlich verkündet, es gebe eine grundsätzliche Verständigung über das geplante Engagement.
Nach Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft soll Hunzinger in dem Wissen, dass diese Äußerungen den Aktienkurs seiner Gesellschaft positiv beeinflussen würden, Titel des eigenen Unternehmens gekauft und danach gewinnbringend wieder verkauft haben. Die Beteiligung sei nicht zustande gekommen. Hunzinger sagte, der in dem Bericht beschriebene Vorgang sei zutreffend. Allerdings habe er den Gewinn aus dem Aktienverkauf über 1.200 DM einer Mitarbeiterin ausgezahlt.