Zur Hauptversammlung der B.U.S Berzelius Umwelt-Service AG hat die Toplaw e.K. zwei Gegenanträge gestellt. Laut einer vwd-Meldung soll dem Vorstandsmitglied Okon für das Geschäftsjahr 1999/2000 die Entlastung verweigert werden. Er sei gleichzeitig Vorstandsmitglied der EWS Euro Waste Service AG gewesen, wozu die Aufsichtsräte beider Unternehmen keine Zustimmung erteilt hätten.
Den Aufsichtsratsmitgliedern soll ebenfalls für 1999/2000 wegen rechtswidriger Besetzung die Entlastung verweigert werden. Der B.U.S-Vorstand weist beide Anträge als unbegründet zurück.
Veröffentlichungsdatum:
05.03.2001
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11:38
Redakteur:
tba