Der Streit zwischen der Refugium Holding AG und einem ihrer Kleinaktionäre, dem Hamburger Rechtsanwalt Michael T. Bohndorf, hält an. Bohndorf wies am Donnerstag die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Erpressung und unbefugten Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen zurück, hieß es in einer vwd-Meldung. Diese hatte in der vergangenen Woche der Refugium-Großaktionär Gold-Zack AG erhoben und beim Landgericht Hamburg Anzeige erstattet.
Bohndorf erklärte hierzu, die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage. Die Anzeige sei ein Einschüchterungsversuch, damit er seine erhobene Anfechtungsklage zurücknehme. Der Rechtsanwalt erklärte weiter, Gold-Zack-Anwälte hätten ihm bereits unmissverständlich Geld angeboten, wenn er seine Klage fallen lasse.
Veröffentlichungsdatum:
08.03.2001
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12:18
Redakteur:
tba