AstraZeneca hatte gegen den Vertrieb des Medikaments Verletzungen des so genannten Supplementary Protection Certificate (SPC) geltend gemacht, die vom Landgericht Hamburg indes nicht nachvollzogen wurden. Stada sieht mit diesem juristischen Erfolg die eigene "hohe Kompetenz" in der Patent- und SPC-Recherche bestätigt. Auch bei den in den kommenden Jahren in der EU patent- bzw. SPC-frei werdenden Wirkstoffen werde Stada diese Kompetenz nutzen, um das jeweilige Stada-Generikum frühstmöglich anbieten zu können, hieß es in der Meldung weiter.