Die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz lässt von einer Rechtsanwaltskanzlei prüfen, ob während der nächsten Hauptversammlung der Metabox AG ein Sonderprüfungsantrag gestellt wird. Dies konnte man einer vwd-Meldung entnehmen. Damit soll "den Dingen auch von Seiten der Aktionäre her auf den Grund" gegangen werden, teilte die mit der Prüfung beauftragte Nieding + Barth Rechtsanwaltsgesellschaft am Donnerstag mit. Die Kanzlei vertrete Anleger, die Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend machen wollen.
Allerdings beurteilt Rechtsanwalt Klaus Nieding die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den Ad-hoc-Meldungen und den daraus resultierenden Kurssteigerungen als schwierig, ähnlich wie bei EM.TV, Intershop und anderen. Sollte sich jedoch heraus stellen, dass die in den Pflichtmitteilungen angekündigten Vertragsabschlüsse nur vorgetäuscht gewesen seien, wären Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Darstellung der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens in der Öffentlichkeit denkbar.
Veröffentlichungsdatum:
08.03.2001
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14:57
Redakteur:
tba