Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel unternimmt eine Voruntersuchung im Fall der Emprise Management Consulting AG. Laut einer vwd-Meldung erfolgt dies im Rahmen des üblichen Vorgehens. Emprise hatte am Dienstag in einer Ad-Hoc-Mitteilung unter anderem gemeldet, dass durch das Jahresergebnis 2000 im HGB-Einzelabschluss der AG das bilanzielle Grundkapital von zwölf Mio. DM aufgebraucht ist.
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) vertritt die Ansicht, dass Emprise eventuell gegen das Ad-Hoc-Reglement verstoßen hat. Emprise hätte ihre Aktionäre bereits in einer Pflichtmitteilung informieren müssen als die Hälfte des Grundkapitals verbraucht worden sei, sagte SdK-Sprecher Markus Straub. Nun müsse man sich das Vorgehen des Unternehmens und andere Pflichtveröffentlichungen genau anschauen.
Veröffentlichungsdatum:
14.03.2001
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11:37
Redakteur:
tba