Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Sixt AG im Rechtsstreit mit dem Autovermieter Budget nicht angenommen. Sixt hatte Einspruch gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes München eingelegt, wonach die Kündigung des im Jahr 1983 geschlossenen Lizenzvertrages durch Budget wirksam ist. Die Geschäftsentwicklung des Unternehmens werde durch die Entscheidung nicht beeinflußt, hieß es in einer vwd-Meldung.
Das Autovermietgeschäft werde in Deutschland und Europa seit mehreren Jahren unter dem Markennamen Sixt betrieben. Mit dem außerhalb Europas weltweit tätigen Unternehmen Dollar Rent a Car bestehe zudem eine strategische Allianz, die die Betreuung von Sixt-Kunden garantiere.
Veröffentlichungsdatum:
14.02.2001
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13:07
Redakteur:
tba