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MLP: Prozeß blieb ohne Urteilsverkündig - Die Parteien seien aufgefordert worden
Beim Prozeß vor dem Heidelberger Landgericht am Dienstag zwischen der MLP AG und Anneliese Hieke, Vorsitzende des Vereins Aktionärinnen eV., ist es zu keiner Urteilsverkündung gekommen. Alle Parteien sollen ihre Schriftsätze vorerst überdenken. Eine weitere Anhörung wurde in drei Wochen angesetzt, hieß es in einer vwd-Meldung.

Die Parteien seien aufgefordert worden, Vorschläge für einen neutralen Gutachter zu unterbreiten. Nach weiteren Angaben der MLP-Sprecherin empfahl das Gericht der Klägerin Hieke große Teile ihrer Klageschrift hinsichtlich der Substanz zu überprüfen.

Die Aktionärin werfe Manfred Lautenschläger, Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender von MLP, sowie Bernhard Termühlen, MLP-Vorstandsvorsitzender, im Rahmen der von der Hauptversammlung im November 2000 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage "Bereicherung und bizarr habgierige Plünderung" vor.

Die Sacheinlage sind Beteiligungen von Lautenschläger und Termühlen sowie deren Familien an MLP-Töchtern. Für die Einbringung dieser Anteile sollen sie 29,5 Mio. MLP-Aktien erhalten.



Veröffentlichungsdatum: 13.02.2001 - 12:05
Redakteur: tba
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