Die Parteien seien aufgefordert worden, Vorschläge für einen neutralen Gutachter zu unterbreiten. Nach weiteren Angaben der MLP-Sprecherin empfahl das Gericht der Klägerin Hieke große Teile ihrer Klageschrift hinsichtlich der Substanz zu überprüfen.
Die Aktionärin werfe Manfred Lautenschläger, Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender von MLP, sowie Bernhard Termühlen, MLP-Vorstandsvorsitzender, im Rahmen der von der Hauptversammlung im November 2000 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage "Bereicherung und bizarr habgierige Plünderung" vor.
Die Sacheinlage sind Beteiligungen von Lautenschläger und Termühlen sowie deren Familien an MLP-Töchtern. Für die Einbringung dieser Anteile sollen sie 29,5 Mio. MLP-Aktien erhalten.