Die Armstrong DLW AG gab heute im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung bekannt, dass das Ergebnis des Geschäftsjahres 2000 durch Abschreibungen von Investitionen im Textil- und Sportgeschäft negativ beeinflusst werde. Die Gesellschaft hätte einen unabhängigen Experten beauftragt, den fairen Untemehmenswert der Geschäfte zu ermitteln. Aufgrund dieser Unternehmensbewertung und in Übereinstimmung mit dem deutschen Bilanzierungs- und Steuerrecht, sei eine Wertminderung von ca. 100 Mio. DM erforderlich. Diese Abschreibung beinhalte den bereits früher angekündigten Verlust von etwa 22 Mio. DM, der mit dem Verkauf von Ossfloor im November 2000 zusammenhänge.
Der Meldung war auch zu entnehmen, dass die Abschreibungen keine Auswirkungen auf den Cash-flow und die Geschäftsaktivitäten der Armstrong DLW AG haben würden. Die Gesellschaft verfüge über ausreichend Cash und Liquidität. Der Verlust sei lediglich eine Anpassung der Buchwerte auf Investitionen, die vor vielen Jahren getätigt worden seien, hieß es weiter.
Veröffentlichungsdatum:
19.02.2001
-
18:43
Redakteur:
mm