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Ingram Macrotron: OLG bestätigt Delisting-Urt - Das Oberlandesgericht München hat mit
Das Oberlandesgericht München hat mit einem Urteil vom 15. Februar 2001 die Berufung mehrerer Aktionäre der Ingram Macrotron AG für Datenerfassungssysteme zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts München vom 14. November 1999 bestätigt. Dies konnte man einer vwd-Meldung entnehmen. Die Kläger, darunter auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, hatten erfolglos gegen einen Beschluß der Hauptversammlung von Ingram Macrotron vom 20./21. Mai 1999 geklagt.

Die Vertreterin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, wollte nicht ausschließen, dass die klagenden Aktionäre beim Bundesgerichtshof Revision einlegen werden, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 19.02.2001 - 17:03
Redakteur: tba
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