Verfassungsrechtler Rupert Scholz schloß bei der Vorstellung eines für den Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) erstellten Gutachtens eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus. Eine Verlängerung des Monopols verstoße gegen den Vertrauensschutz. Viele Konkurrenten der Deutschen Post hätten investiert und stünden jetzt möglicherweise vor "ruinösen Konsequenzen". Die Post sei mittlerweile ein börsennotiertes Unternehmen und habe keine Schutzrechte mehr nötig, hieß es in der Meldung weiter.