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Bayerische BrauHolding meldet Höhe der Abfind - Der Aufsichtsrat der Bayerischen BrauHolding AG
Der Aufsichtsrat der Bayerischen BrauHolding AG hat heute im Zusammenhang mit dem zwischen der Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG und der Bayerischen BrauHolding AG abzuschließenden Beherrschungsvertrag den Vorschlägen über die Höhe von Ausgleich und Abfindung zugestimmt. Dies konnte man einer Ad-Hoc Mitteilung der Bayerischen BrauHolding AG vom Mittwoch entnehmen.

Es werde gemäß Paragraph 304 Aktiengesetz eine Ausgleichszahlung von 119,73 DM je Aktie im Nennwert von 50,00 DM gewährt. Außerdem werde nach Paragraph 305 Aktiengesetz eine Barabfindung in Höhe von 4.296,00 DM je Aktie im Nennwert von 50,00 DM gezahlt. Eine Beschlussfassung über den Beherschungsvertrag soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung im April 2001 erfolgen, hieß es in der Meldung weiter.



Veröffentlichungsdatum: 21.02.2001 - 18:30
Redakteur: mm
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