Der Vorstandsvorsitzende der Refugium Holding AG, Klaus Küthe, geht davon aus, dass der Hamburger Rechtsanwalt Michael Bohndorf keine Strafanzeige gegen den Vorstand seines Unternehmens stellen wird. Dies konnte man einer vwd-Meldung entnehmen. Nach Rücksprache mit dem Kleinaktionär sei es gelungen, dessen Zweifel auszuräumen. Bohndorf, der vor eineinhalb Jahren 3,2 Mio. DM in Refugium-Aktien investiert habe, hatte einem Bericht des Magazins "Die Telebörse" zufolge mit rechtlichen Schritten gedroht, weil er an der Richtigkeit einer geplanten Kapitalerhöhung zweifele.
Küthe erläuterte weiter, der Dissens zwischen Vorstand und dem Aktionär sei darauf zurückzuführen, dass Bohndorf sich im Hinblick auf zwei Gutachten der Wirtschaftsprüfer Arthur Andersen und PwC Deutsche Revision, nicht hinreichend informiert gefühlt habe. Diese beinhalten die Bewertung der beiden Unternehmen PAKO-Immobilien AG sowie Victor's Health Care Services, die die Refugium Holding übernehmen will, hieß es weiter.
Veröffentlichungsdatum:
24.01.2001
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14:38
Redakteur:
tba