Agiv: Klage gegen HV-Beschluss!
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Der Beschluß über die Verwendung des
Vor dem Landgericht wurde eine Klage gegen die Agiv AG mit dem Antrag erhoben, den Beschluß der Hauptversammlung vom 27. Juni 2000 über die Verwendung des 1999er Bilanzgewinns für nichtig zu erklären. Laut einer vwd-Meldung wurde der erste Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 6. Kammer für Handelssachen auf den 1. Februar festgelegt.