Die AFiMa hat seit der Gründung in 1998 die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gem. § 32 Abs. 1 KWG. Die AFiMa ist bereits nachhaltig profitabel. Kundennähe, unabhängige und objektive Beratung seien die Erfolgsfaktoren in der Verwaltung und Akquisition von vermögenden Privatkunden.
Die Beteiligung an der AFiMa sei ein weiterer konsequenter Schritt in der strategischen Beteiligungspolitik der PEH Wertpapier AG im Bereich der unabhängigen Vermögensverwalter. Die überwiegend regional tätige AFiMa und die PEH Wertpapier AG werden ab sofort in allen Geschäftsfeldern kooperieren und das innerhalb der PEH-Gruppe bestehende Synergiepotential nutzen, konnte man der Meldung weiter entnehmen.