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Refugium: Aktionär schaltet Staatsanwaltschaf - Streitpunkt ist Ausschluss des Bezugsrechts
Die Streitigkeiten zwischen der Refugium Holding AG und dem Aktionär Michael T. Bohndorf haben sich verschärft. Der Aktionär Bohndorf hat wegen dem Verdacht einer Straftat nach dem Aktiengesetz die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, meldet vwd. Auslöser des Streitpunkts sei die bevorstehende außerordentliche Hauptversammlung der Refugium AG, auf der zwei übernommene Unternehmen durch eine Kapitalerhöhung unter weitgehendem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre eingebracht werden sollen.

Veröffentlichungsdatum: 30.01.2001 - 15:37
Redakteur: tre
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