Gegen die Beschlüsse wendet sich aber weiterhin der Kleinaktionär Michael Bohndorf. Walther ist aber überzeugt, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung trotz der Klage in etwa vier Wochen ins Handelsregister eingetragen sind.
Zunächst würden die Beschlüsse dem zuständigen Richter beim Handelsregister vorgelegt. Der werde dann einen Wirtschaftsprüfer zur Überprüfung der Wertgutachten bestellen. Danach werde entschieden, ob die Beschlüsse ins Handelsregister eingetragen und somit wirksam werden.
Die mögliche Klage hätte dabei vermutlich keine aufschiebende Wirkung. Allerdings würden die Begünstigten im Falle einer erfolgreichen Klage von Bohndorf und dem Feststellen, dass die Wertgutachten zu hoch angesetzt wurden, einen Barausgleich zahlen, hieß es weiter.