Schneider: Landgericht gibt Anfechtungsklage statt
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Schneider prüfe derzeit die Einlegung von
Das Landgericht Memmingen hat am 31. Januar 2001 der am 30. August 2000 erhobenen Anfechtungsklage gegen den Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung der Schneider Rundfunkwerke AG vom 19. Juli 2000 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen an Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft und verbundener Unternehmen als erfolgsbezogene Vergütung in erster Instanz stattgegeben. Dies gab Schneider im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung bekannt. Die Gesellschaft prüfe derzeit die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil, hieß es weiter.