Trotz guter Möglichkeiten, den angestrebten Prozess zu gewinnen, habe nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, dass die Lizenz im Erfolgsfall der Klage durch einen Beschluß der Regulierungsbehörde gegen Zurückzahlung der Lizenzgebühr erlösche. Dieses Risiko sei den MobilCom-Aktionären "nicht zumutbar", konnte man der Meldung weiter entnehmen.