Singulus: BAWe ermittelt! - Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel
Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel (BAWe) prüft einen möglichen Verstoß der Singulus Technologies AG gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht. Die in Bonn erscheinende "Europäische Zeitung" habe am Dienstagvormittag vorab berichtet, dass der Singulus-Vorstandsvorsitzende Roland Lacher 2001 mit niedrigeren Wachstumsraten rechne. Daraufhin sei der Kurs der Singulus-Aktie kurzfristig bis auf 17,25 Euro gefallen. Die entsprechende Ad-hoc-Meldung sei erst am Abend nach der Vorabveröffentlichung in der Tageszeitung erschienen. Dies konnte man einer vwd-Meldung vom Freitag entnehmen.

Weiter hieß es in der Meldung, dass vom BAWe geprüft werde, ob die Ad-hoc-Meldung rechtens sei, und vor allem, ob die Mitteilung nicht früher erscheinen hätte müssen.



Veröffentlichungsdatum: 12.01.2001 - 19:50
Redakteur: mm
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