Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG muß nach Ansicht der IG Metall nach der angestrebten Übernahme der Duisburger Klöckner-Werke AG auch Arbeitnehmervertreter in einen neu zu wählenden Aufsichtsrat aufnehmen.
WCM unterliege künftig dem 76er Mitbestimmungsgesetz, hieß es in einer vwd-Meldung. Nach der Übernahme müsse daher ein neues 12-köpfiges Kontrollgremium gewählt werden. Bisher hat WCM lediglich drei Ratsmitglieder, konnte man der Meldung weiter entnehmen.
Veröffentlichungsdatum:
12.01.2001
-
16:12
Redakteur:
tba