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WCM: Zukünftig Arbeitnehmervertreter im Aufsi - Nach der angestrebten Übernahme der
Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG muß nach Ansicht der IG Metall nach der angestrebten Übernahme der Duisburger Klöckner-Werke AG auch Arbeitnehmervertreter in einen neu zu wählenden Aufsichtsrat aufnehmen.

WCM unterliege künftig dem 76er Mitbestimmungsgesetz, hieß es in einer vwd-Meldung. Nach der Übernahme müsse daher ein neues 12-köpfiges Kontrollgremium gewählt werden. Bisher hat WCM lediglich drei Ratsmitglieder, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 12.01.2001 - 16:12
Redakteur: tba
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